23.06.2021

Weiterführende Links im Umgang mit dem Corona-Virus


Liste Finanzielle Unterstützung:

  • Kultur Basel-Stadt Abfederungsmassnahmen Kulturschaffende, Kultur Basel-Stadt Abfederungsmassnahmen Kulturinstitutionen und Beiträge an Transformationsprojekte.

    • Für die Periode vom 1. Mai bis 31. August 2021 haben Kulturschaffende nun die Wahlmöglichkeit: Sie können entweder gemäss Bundesregelung Ausfallentschädigung für abgesagte oder verschobene Veranstaltungen beantragen oder gemäss kantonaler Regelung Taggelder zur Existenzsicherung in Anspruch nehmen. Detaillierte Informationen sowie genauere Informationen rund um die Ausfallentschädigung gemäss Bundesregelung erhaltet Ihr hier (einiges noch in Bearbeitung. . Da die Schäden rückwirkend geltend gemacht werden müssen, können im Moment keine Gesuche eingereicht werden. Das Portal für den nächsten Schadenszeitraum vom 1. Mai bis 31. August 2021 öffnet für Kulturschaffende wie auch für Kulturunternehmen am 31. August 2021. Geschlossen wird es am 30. September 2021.

    • Gesuche um Beiträge an Transformationsprojekte können durchgehend bis am 30. September 2021 eingereicht werden. Ausserdem möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie ein Beratungsgespräch in Anspruch nehmen können, damit wir sie bei der Ausrichtung Ihres Transformationsprojekts unterstützen können.

    • Der Bundesrat hat am Mittwoch 31.3.2021 beschlossen, dass Kulturschaffende rückwirkend Ausfallentschädigen ab dem 1. November 2020 erhalten. Einzureichen sind die Anträge bis zum 31. Mai 2021. Ebenfalls erhalten neu auch freischaffende Künstlerinnen/Künstler (Personen in befristeteten Anstellungsverhältnissen) die Möglichkeit eine Ausfallentschädigung zu beantragen.

    • Hotline: Die städtische Hotline ist jeweils am Dienstag, 9-12 Uhr, Mittwoch 13-16 Uhr und Donnerstag 9-12 Uhr für Sie erreichbar. 061 267 68 90 oder kulturgesuche.pd@bs.ch

    • Die Regierung hat beschlossen, Kulturschaffenden im Kanton Basel-Stadt für den Zeitraum von November 2020 bis April 2021 ein existenzsicherndes Taggeld zu gewähren. (98 CHF) Beitragsberechtigt sind natürliche Personen mit Wohn- oder Geschäftssitz im Kanton Basel Stadt, die hauptberuflich im Kulturbereich tätig sind. Es sind sowohl selbständigerwerbende als auch freischaffend tätige Kulturschaffende zugelassen, deren Arbeitgebende keinen Anspruch auf Kurzarbeit anmelden können. Das Gesuchsformular ist aufgeschaltet. Gesuche können bis spätestens 31. Mai 2021 eingereicht werden. Es reicht ein Antrag für alle sechs Monate. Weitere Informationen findet ihr hier!

    • Der Bundesrat hat am Mittwoch 27. Januar 2021 entschieden, dass Kulturschaffende Gesuche rückwirkend für den Schadenszeitraum ab 1. November 2020 einreichen können. Diese Änderung bedarf allerdings noch einer Gesetzesanpassung und so kann die Stadt Basel noch keine Aussage dazu machen, ab wann sie Gesuche für Kulturschaffende entgegennehmen dürfen. Sicher ist: Wie bereits im vergangenen Jahr gilt, dass ausschliesslich Gesuche von Kulturschaffenden mit Wohnsitz in Basel-Stadt entgegengenommen werden können, die hauptberuflich in der Kultur tätig sind und die bei der Ausgleichskasse als Selbständigerwerbende angemeldet sind. Die Entschädigungen für Kulturschaffende sind weiterhin ergänzend, insbesondere zur Nothilfe via Suisseculture Sociale und zum Corona-Erwerbsersatz. Sofern Sie das noch nicht getan haben, sollten Sie also unbedingt bei Ihrer Ausgleichskasse ein Gesuch einreichen.

    • Die Abteilung Kultur nimmt die Gesuche für Ausfallentschädigungen gestaffelt entgegen. Gesuche für finanzielle Schäden im Zeitraum 1. Januar bis 30. April 2021 sind bis spätestens am 31. Mai 2021 einzugeben; Gesuche für finanzielle Schäden im Zeitraum 1. Mai bis 31. August 2021 sind bis spätestens am 30. September 2021 einzugeben; Gesuche für finanzielle Schäden im Zeitraum vom 1. September bis 31. Dezember 2021 sind bis spätestens am 30. November 2021 einzugeben. Bitte beachten Sie, dass die Ausfallentschädigungen ergänzend zu anderen Entschädigungen insbesondere Kurzarbeit ausgerichtet werden.

    • Transformationsprojekte: Es werden Projekte unterstützt, mit denen Kulturunternehmen (rechtliche Person wie eine GmbH oder ein Verein) eine Anpassung an die durch die Corona-Pandemie veränderten Verhältnisse bezwecken und mit denen sie eine strukturelle Neuausrichtung oder nachhaltige Publikumsgewinnung erreichen wollen. Auch Kulturschaffende können sich an Transformationsprojekten beteiligen. Hierfür können auch neue Trägerschaften gegründet werden. Vor der Einreichung eines Antrags auf Unterstützung eines Transformationsprojektes ist ein Beratungsgespräch obligatorisch. Kulturunternehmen und Kulturschaffende können ihr Interesse an einem Beratungsgespräch anmelden über kulturgesuche.pd@bs.ch. Weitere Informationen zur Unterstützung von Transformationsprojekten findest du hier.

  • Kultur Basel-Stadt Ausführliche Medienmitteilung, Stand 20.11.2020

  • Ausgleichkasse Basel-Stadt (mit ausführlichen Bestimmungen zur Corona-Erbwerbsersatzzahlungen) - NEU: Selbstständige können ab 19.12.2020 ab einer Umsatzeinbusse von 40% Corona-Erwerbsersatz beantragen.

  • kulturelles.bl – Regional: Abeilung Kultur Basel-Land – wird laufend aktualisiert
    • Kulturschaffende haben neu die Möglichkeit, Einnahmenausfälle anhand der Vorjahre zu plausibilisieren. Eingabefrist für Ausfälle von Kulturschaffenden zwischen November 2020 und Januar 2021 ist der 28. Februar 2021. Schäden, die zwischen dem 1. November und dem 18. Dezember 2020 angefallen sind, können erst nach der Zustimmung des eidgenössischen Parlaments zur notwendigen Anpassung des Covid-19-Gesetzes angerechnet werden. Dies wird voraussichtlich am 19. März 2021 erfolgen.

  • Suisseculture Sociale Verlängerung der Nothilfe - NEU: Die Einkommens- und Vermögensgrenze wurde angehoben.

  • SECO Ausweitung und Vereinfachung Kurzarbeit - NEU: befristete Arbeitsverträge werden auch in die Kurzarbeit aufgenommen, zudem gibt es Verbesserungen in der Entschädigung Geringverdienender.

  • Landis & Gyr Stiftung – die Landis & Gyr Stiftung unterstützt Kulturschaffende verschiedener Sparten der Performing Arts im ersten Halbjahr 2021 gezielt in der Recherche & Produktion. Bewerben kannst du dich bis am 29.1.2021. Genauere Infos erfährst du hier

  • Landis & Gyr Stiftung – auch für Werkstipendien kannst du dich bei der Landis & Gyr Stiftung bewerben. Bewerbungsfrist ist der 29.1.2021. Weitere Infos findest du hier

  • Kulturhub – bietet Kulturschaffenden kostenlose Beratungsgespräche bei sämtlichen Themen, wie Gründung, Budget, Konzeptschreiben, Produktion etc. Jeden Mittwoch 16.30 - 19.30 Uhr beim ROXY Birsfelden oder online via Skype.


    Liste Sichtbarkeit:
  • SRF lanciert Unterstützungsprojekte für Kulturschaffende SRF Kultur schafft zusätzliche Sendeflächen und Sonderprojekte für Künstlerinnen und Künstler, Autorinnen und Autoren, Musikerinnen und Musiker und unterschiedliche Publikumsgruppen auf unterschiedlichen Kanälen. – Für die ersten Projekte kann man sich bereits bewerben / Arbeiten einreichen.
  • Kultur ist mein Beruf, unsere Berufe sind in Gefahr WIR FORDERN RASCHE UND UNBÜROKRATISCHE FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG. TRITT BEI.



Liste Petitionen:

  • Finanzielle Grundsicherung von 4000 Franken für selbständige Künstlerinnen und Kulturschaffende
  • Kulturschweigen - OFFENER BRIEF DER MUSIKSCHAFFENDEN
  • Koalition der Freien Szene Unterzeichnet bitte jetzt den Appell von Freien Kulturschaffenden aller Sparten


    Liste anderweitige Hilfe
  • Hier findet Ihr ein paar genauere Erklärungen zu Kurzarbeit, Corona-Erwerbsersatz und Ausfallentschädigung von der Leitung Kultur Basel-Stadt:


    Kurzarbeit
    Kurzarbeit kann immer beantragt und gewährt werden. Sie hängt also nicht von der Pandemie oder von abgesagten Projekten oder Veranstaltungen ab. Sie kann auch gewährt werden für Phasen, für die keine Projekte oder Veranstaltungen mehr geplant werden können. Grundsätzlich gilt für Kurzarbeit eine Rahmenfrist von zwei Jahren, in der der Betrieb normalerweise 12 Monate abrechnen kann. Diese Dauer wurde nun vom Bundesrat aufgrund der Pandemie auf 18 Monate verlängert.
    Kurzarbeit kann normalerweise nur für Festangestellte beantragt werden (inkl. Grenzgänger). Aufgrund der Pandemie hat der Bund am 28. Oktober entschieden, dass rückwirkend zum 1. September 2020, vorerst bis Juni 2021, Kurzarbeit auch für Mitarbeitende auf Abruf beantragt werden kann. Befristete Arbeitsverhältnisse können seit 1. September 2020 nicht mehr beim Antrag integriert werden, aber auch diesbezüglich hat der Bundesrat bereits in Aussicht gestellt, einen neuen Vorschlag ans Bundesparlament zu machen. Das Thema wurde auch von der nationalen Task Force Kultur aufgenommen. Weitere Informationen finden Sie hier.


    Corona-Erwerbsersatz
    Seit 17. September 2020 kann man sich für Corona-Erwerbsersatz bei den zuständigen Ausgleichskassen anmelden. Um den Ausfall des Erwerbs zu belegen, genügt eine Absage in Form eines Briefes, einer Mail, SMS oder Selbsterklärung und Begründung. Wer sich angemeldet und einen Ausfall bestätigt erhalten hat, muss in den Folgemonaten jeweils die Anmeldung mit einer entsprechenden Begründung erneuern oder nachweisen.
    Personen, die sowohl selbständig erwerbend als auch angestellt sind, können sich für die Selbständigkeit bei der Ausgleichskasse für Corona-Erwerbsersatz und für die Anstellung bei der Arbeitslosenversicherung für Kurzarbeitsentschädigung anmelden. Auch Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung (z.B. Gesellschafter in einer GmbH), deren Veranstaltungen wegen behördlicher Anordnungen nicht stattfinden können, können unter denselben Voraussetzungen Anträge bei der zuständigen Ausgleichskasse einreichen.
    Die Unterstützung von Corona-Erwerbsersatz wurde vorerst bis Juni 2021 zugesichert.


    Ausfallentschädigungen
    Die Erläuterung zur Bundesverordnung sieht vor, dass Veranstaltungen verbindlich programmiert sein müssen, wenn man für abgesagte Veranstaltungen Ausfallentschädigung beantragen möchte. Es müssen also Verträge und Abmachungen vorliegen, die dies belegen. Die Erläuterungen zur Covid-19-Kulturverordnung sind im frühen Herbst entstanden. Also zu einem Zeitpunkt, als noch Veranstaltungen mit unbeschränkter Publikumszahl möglich waren. Sie müssen in diesem Kontext gesehen werden.
    Die Situation hat sich inzwischen grundlegend verändert. Die Voraussetzung der verbindlichen Programmierung gilt deshalb für die Anträge auf Ausfallentschädigungen nur insoweit, als dies unter den gegebenen Umständen realistisch und zumutbar ist. Ist eine verbindliche Programmierung unter den gegebenen Umständen nicht mehr möglich oder werden Veranstaltungen nicht durchgeführt, da der finanzielle Schaden bei einer reduzierten Durchführung der Veranstaltung höher ist als bei einer Absage, so können dennoch Ausfallentschädigungen beantragt werden. Die Berechnung des Ertragsausfalls erfolgt in diesen Fällen auf der Basis von relevanten Vergleichsmonaten der letzten zwei Jahre. Die Unterstützung durch Ausfallentschädigungen ist aktuell vorgesehen bis Dezember 2021.


    Was passiert mit den Löhnen von Kulturschaffenden, wenn Kulturbetriebe mit der Antragstellung überfordert sind und «es nicht hinkriegen», die Anträge auf Kurzarbeit oder Ausfallentschädigung einzureichen? – Diese Frage ist kein Scherz, sondern sie wurde uns tatsächlich so gestellt!
    Wir müssen hier an Ihre Verantwortung und Ihre Solidarität appellieren! Bitte engagieren Sie sich für Ihre Mitarbeitenden und Kolleginnen und Kollegen, indem Sie die notwendigen Anträge einreichen. In diesem Zusammenhang weisen wir auch nochmals darauf hin, dass die Kulturschaffenden nicht mehr selbst Ausfallentschädigungen beantragen können. Die Kulturveranstalter sind jedoch angehalten, für alle, die nicht mehr selbst antragsberechtigt sind, deren Gagen und Honorare in ihren Antrag zu integrieren und nach Erhalt der Entschädigung auszuzahlen. Solidarität ist die Losung!


    Für Auskünfte zur Antragstellung um Ausfallentschädigungen gemäss COVID-19-Gesetz im Kulturbereich können Sie jederzeit bei uns um eine Beratung anfragen. Senden Sie eine mail an: Kulturgesuche.Pd@bs.ch
    Unser Gesuchportal für die nächste Antragsperiode wird voraussichtlich in der zweiten Dezemberwoche auf unserer Webseite eröffnet.